Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
(Internet-Ausgabe)
Art. 7 Gericht bei Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung
Art. 7 Gericht bei Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur
sozialen Krankenversicherung
Die Kantone können ein Gericht bezeichnen, welches als einzige
kantonale Instanz für Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen
zur sozialen Krankenversicherung nach dem Bundesgesetz vom 18.
März 1994 über die Krankenversicherung zuständig ist.
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