Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
(Internet-Ausgabe)
Art. 37 Schadenersatz bei ungerechtfertigten vorsorglichen Massnahmen
Art. 37 Schadenersatz bei ungerechtfertigten vorsorglichen
Massnahmen
Für Schadenersatzklagen wegen ungerechtfertigter vorsorglicher
Massnahmen ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten
Partei oder an dem Ort, an dem die vorsorgliche Massnahme
angeordnet wurde, zuständig.
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