Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
(Internet-Ausgabe)
Art. 26 Unterhalts- und Unterstützungsklagen
Art. 26 Unterhalts- und Unterstützungsklagen
Für selbstständige Unterhaltsklagen der Kinder gegen ihre Eltern
und für Klagen gegen unterstützungspflichtige Verwandte ist das
Gericht am Wohnsitz einer der Parteien zwingend zuständig.
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