Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
(Internet-Ausgabe)
Art. 2 Internationale Verhältnisse
Art. 2 Internationale Verhältnisse
Bestimmungen des Staatsvertragsrechts und die Bestimmungen des
Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1987 über das Internationale
Privatrecht (IPRG) bleiben vorbehalten.
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