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Verzeichnis der Erläuterungen zur aktuellen Gesetzesnorm

© 2011 Rechtsanwalt Peter Kubli

Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)


Art. 81 Inhalt der Endentscheide

Art. 81 Inhalt der Endentscheide

1 Urteile und andere verfahrenserledigende Entscheide enthalten:

a. eine Einleitung;

b. eine Begründung;

c. ein Dispositiv;

d. sofern sie anfechtbar sind: eine Rechtsmittelbelehrung.

2 Die Einleitung enthält:

a. die Bezeichnung der Strafbehörde und ihrer am Entscheid mitwirkenden Mitglieder;

b. das Datum des Entscheids;

c. eine genügende Bezeichnung der Parteien und ihrer Rechtsbeistände;

d. bei Urteilen die Schlussanträge der Parteien.

3 Die Begründung enthält:

a. bei Urteilen: die tatsächliche und die rechtliche Würdigung des der beschuldigten Person zur Last gelegten Verhaltens, die Begründung der Sanktionen, der Nebenfolgen sowie der Kosten- und Entschädigungsfolgen; b. bei anderen verfahrenserledigenden Entscheiden: die Gründe für die vorgesehene Erledigung des Verfahrens.

4 Das Dispositiv enthält:

a. die Bezeichnung der angewendeten Gesetzesbestimmungen;

b. bei Urteilen: den Entscheid über Schuld und Sanktion, Kostenund Entschädigungsfolgen und allfällige Zivilklagen;

c. bei anderen verfahrenserledigenden Entscheiden: die Anordnung über die Erledigung des Verfahrens;

d. die nachträglichen richterlichen Entscheidungen;

e. den Entscheid über die Nebenfolgen;

f. die Bezeichnung der Personen und Behörden, die eine Kopie des Entschei-des oder des Dispositivs erhalten.




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