Die Verfahrensprotokolle halten alle wesentlichen Verfahrenshandlungen fest und geben namentlich Auskunft über:
a. Art, Ort, Datum und Zeit der Verfahrenshandlungen;
b. die Namen der mitwirkenden Behördenmitglieder, der Parteien, ihrer Rechtsbeistände sowie der weiteren anwesenden Personen;
c. die Anträge der Parteien;
d. die Belehrung über die Rechte und Pflichten der einvernommenen Personen;
e. die Aussagen der einvernommenen Personen;
f. den Ablauf des Verfahrens, die von der Strafbehörde getroffenen Anordnungen sowie die Beachtung der für die einzelnen Verfahrenshandlungen vorgesehenen Formvorschriften;
g. die von den Verfahrensbeteiligten eingereichten oder im Strafverfahren sonst wie beschafften Akten und anderen Beweisstücke;
h. die Entscheide und deren Begründung, soweit diese den Akten nicht in separater Ausfertigung beigelegt werden.