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Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)
Art. 72 Gerichtsberichterstattung
Art. 72 Gerichtsberichterstattung Bund und Kantone können die Zulassung sowie die Rechte und
Pflichten der Gerichtsberichterstatterinnen und
Gerichtsberichterstatter regeln.
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