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Verzeichnis der Erläuterungen zur aktuellen Gesetzesnorm

© 2011 Rechtsanwalt Peter Kubli

Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)


Art. 65 Anfechtbarkeit verfahrensleitender Anordnungen der Gerichte

Art. 65 Anfechtbarkeit verfahrensleitender Anordnungen der Gerichte

1 Verfahrensleitende Anordnungen der Gerichte können nur mit dem Endentscheid angefochten werden.

2 Hat die Verfahrensleitung eines Kollegialgerichts vor der Hauptverhandlung verfahrensleitende Anordnungen getroffen, so kann sie das Gericht von Amtes wegen oder auf Antrag ändern oder aufheben.

8.Kapitel: Allgemeine Verfahrensregeln 1. Abschnitt: Mündlichkeit;Sprache




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