Das Verfahren leitet:
a. bis zur Einstellung oder Anklageerhebung: die Staatsanwaltschaft;
b. im Übertretungsstrafverfahren: die Übertretungsstrafbehörde;
c. im Gerichtsverfahren bei Kollegialgerichten: die Präsidentin oder der Präsi-dent des betreffenden Gerichts;
d. im Gerichtsverfahren bei Einzelgerichten: die Richterin oder der Richter.