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Verzeichnis der Erläuterungen zur aktuellen Gesetzesnorm

© 2011 Rechtsanwalt Peter Kubli

Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)


Art. 6 Untersuchungsgrundsatz

Art. 6 Untersuchungsgrundsatz

1 Die Strafbehörden klären von Amtes wegen alle für die Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person bedeutsamen Tatsachen ab.

2 Sie untersuchen die belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt.




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