Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)
Art. 54 Anwendbarkeit dieses Gesetzes
Art. 54 Anwendbarkeit dieses Gesetzes
Die Gewährung der internationalen Rechtshilfe und das
Rechtshilfeverfahren richten sich nur so weit nach diesem
Gesetz, als andere Gesetze des Bundes und völkerrechtliche
Verträge dafür keine Bestimmungen enthalten.
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