Home

Verzeichnis der Erläuterungen zur aktuellen Gesetzesnorm

© 2011 Rechtsanwalt Peter Kubli

Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)


Art. 50 Gesuch um Zwangsmassnahmen

Art. 50 Gesuch um Zwangsmassnahmen

1 Die ersuchende Behörde verlangt Festnahmen mit einem schriftlichen Vorführungsbefehl.

2 Die ersuchte Behörde führt festgenommene Personen wenn möglich innert 24 Stunden zu.

3 Gesuche um andere Zwangsmassnahmen werden kurz begründet. In dringenden Fällen kann die Begründung nachgereicht werden.




Die Kommentierung zu diesem Artikel ist noch nicht freigeschaltet.