1 Die Behörden verkehren direkt miteinander.
2 Gesuche um Rechtshilfe können in der Sprache der ersuchenden oder der ersuchten Behörde gestellt werden.
3 Besteht Unklarheit darüber, welche Behörde zuständig ist, so richtet die ersuchen-de Behörde das Rechtshilfegesuch an die oberste Staatsanwaltschaft des ersuchten Kantons oder des Bundes. Diese leitet es an die zuständige Stelle weiter.