Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)
Art. 419 Kostenpflicht von Schuldunfähigen
Art. 419 Kostenpflicht von Schuldunfähigen
Wurde das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit der beschuldigten
Person eingestellt oder wurde diese aus diesem Grund
freigesprochen, so können ihr die Kosten auferlegt werden, wenn
dies nach den gesamten Umständen billig erscheint.
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