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Verzeichnis der Erläuterungen zur aktuellen Gesetzesnorm

© 2011 Rechtsanwalt Peter Kubli

Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)


Art. 4 Unabhängigkeit

Art. 4 Unabhängigkeit

1 Die Strafbehörden sind in der Rechtsanwendung unabhängig und allein dem Recht verpflichtet.

2 Gesetzliche Weisungsbefugnisse nach Artikel 14 gegenüber den Strafverfolgungsbehörden bleiben vorbehalten.




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