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Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)
Art. 28 Konflikte
Art. 28 Konflikte Konflikte zwischen der Staatsanwaltschaft des Bundes und
kantonalen Strafbehörden entscheidet das Bundesstrafgericht.
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