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Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)
Art. 22 Kantonale Gerichtsbarkeit
Art. 22 Kantonale GerichtsbarkeitDie kantonalen Strafbehörden verfolgen und beurteilen die
Straftaten des Bundesrechts; vorbehalten bleiben die
gesetzlichen Ausnahmen.
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