Home

Verzeichnis der Erläuterungen zur aktuellen Gesetzesnorm

© 2011 Rechtsanwalt Peter Kubli

Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)


Art. 179 Auskunftspersonen bei polizeilichen Einvernahmen

Art. 179 Auskunftspersonen bei polizeilichen Einvernahmen

1 Die Polizei befragt eine Person, die nicht als beschuldigte Person in Betracht kommt, als Auskunftsperson.

2 Vorbehalten bleibt die Einvernahme als Zeugin oder Zeuge gemäss Artikel 142 Absatz 2.




Die Kommentierung zu diesem Artikel ist noch nicht freigeschaltet.