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Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)
Art. 13 Gerichte
Art. 13 Gerichte Gerichtliche Befugnisse im Strafverfahren haben:
a. das Zwangsmassnahmengericht;
b. das erstinstanzliche Gericht;
c. die Beschwerdeinstanz;
d. das Berufungsgericht.
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