Home
Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)
Art. 12 Strafverfolgungsbehörden
Art. 12 Strafverfolgungsbehörden Strafverfolgungsbehörden sind:
a. die Polizei;
b. die Staatsanwaltschaft;
c. die Übertretungsstrafbehörden.
Die Kommentierung zu diesem Artikel ist noch nicht freigeschaltet.