1 Die geschädigte Person kann die Erklärung schriftlich oder mündlich zu Protokoll abgeben.
2 In der Erklärung kann die geschädigte Person kumulativ oder alternativ:
a. die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person verlangen (Strafklage);
b. adhäsionsweise privatrechtliche Ansprüche geltend machen, die aus der Straftat abgeleitet werden (Zivilklage).