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Verzeichnis der Erläuterungen zur aktuellen Gesetzesnorm

© 2011 Rechtsanwalt Peter Kubli

Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung
ISBN 3-906704-26-2
(Internet-Ausgabe)


Art. 119 Form und Inhalt der Erklärung

Art. 119 Form und Inhalt der Erklärung

1 Die geschädigte Person kann die Erklärung schriftlich oder mündlich zu Protokoll abgeben.

2 In der Erklärung kann die geschädigte Person kumulativ oder alternativ:

a. die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person verlangen (Strafklage);

b. adhäsionsweise privatrechtliche Ansprüche geltend machen, die aus der Straftat abgeleitet werden (Zivilklage).




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