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Bereich: StrafRecht
Dokument: 21xne4
Datum: 2010.04.24

Kein Ausschluss der Gläubigerbevorzugung durch eine angebliche Sanierung bestehend aus dem Verkauf aller für das Tagesgeschäfts wichtiger Aktiven (U)

1. Der Verkauf eines grossen Teils der Aktiven einer Gesellschaft, durch welchen ihr nicht nur bedeutende, sondern auch für das Tagesgeschäft unentbehrliche Aktiven entzogen werden, sind keine Sanierungshandlungen.

2. Ein Aktivenentzug mit einer damit verbundenen Einschränkung der Möglichkeit, überhaupt einen Erlös zu erwirtschaften, trägt nichts zu einer Sanierung bei, auch wenn die Passiven der Gesellschaft in geringem Umfang verringert werden, und schliesst den Tatbestand der Gläubigerbevorzugung nicht aus (Art. 167 StGB).

Artikel: stgb167

Schweizerisches Bundesgericht, 6B_989/2008, 2009.01.13

StGB: Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0


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