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Bereich: StrafRecht
Dokument: 1h24zk
Datum: 2010.04.24

Videoseqenz mit Träufeln von Kerzenwachs auf empfindliche Sexualorgane einer gefesselten Person (hier: auf die Brüste einer gefesselten Frau) ist eine sexuell erniedrigende Gewaltdarstellung und deshalb als Pornographie strafbar (U)

Eine Videosequenz beinhaltend das Träufeln von heissem Kerzenwachs auf die Brüste einer gefesselten Frau ist ein erniedrigende sexuelle Gewaltdarstellung und damit als Pornographie gemäss Art. 197 Ziff.3bis Abs. 1 StGB strafbar, selbst wenn das Beträufeln nicht sehr schmerzhaft ist, da die Darstellung lediglich dazu dient, die sexuelle Anregung zu erhöhen, was dazu führen kann, dass der Betrachter beim Sex selbst gewalt anwendet, was abzulehnen ist.

Artikel: stgb197

Schweizerisches Bundesgericht, 6B_875/2008, 2008.11.12

StGB: Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0


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