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Bereich: StrafRecht
Dokument: 0gbt7c
Datum: 2010.04.24

Nächtlicher Skinhead-Angriff aus Ausländer ist keine Rassendiskriminierung, falls die Angreifer bereits aus kurzer Distanz nicht mehr als Neonazis erkennbar waren

1. Bei einem nächtlichen Gewaltangriff von Skinheads auf Ausländer ist der Tatbestand der Rassendiskriminierung nach Art. 261bis StGB nicht erfüllt, wenn der rassistische Hintergrund für unbefangene durchschnittliche Dritte nicht klar erkennbar war.

2. Da die Skinheads bereits aus kurzer Distanz nicht mehr als Rechtsradikale ausgemacht werden konnten, weil nur Insider wissen, dass Jacken mit orangem Futter und der Marke «Lonsdale» besonders von Neonazis getragen werden und die Buchstabenkombination «nsda» - falls überhaupt in der nächtlichen Dunkelheit lesbar - grundsätzlich nicht als Anspielung auf die «NSDAP» verstanden wird, war der rassistische Hintergrund für unbefangene durchschnittliche Dritte nicht klar erkennbar.

Schweizerisches Bundesgericht, 6P.232/2006, 2007.07.05

StGB: Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0


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