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Bereich: StrafRecht
Dokument: 0fm5k8
Datum: 2010.04.24

Idealkonkurrenz von Steuerbetrug und Urkundenfälschung ausser im Falle von getrennter Steuerbilanz und Handelsbilanz

Es liegt eine Idealkonkurrenz zwischen Steuerbetrug und Urkundenfälschung gemäss Art. 251 StGB vor, falls der Steuerpflichtige nicht neben einer falschen als Steuerbilanz bezeichneten Bilanz eine wahre Handelsbilanz erstellt, weil dadurch mindestens in Kauf genommen wird, dass die unwahre Handelsbilanz im Rechtsverkehr irgendeinmal Verwendung findet und Täuschungen verursacht.

Schweizerisches Bundesgericht, 6B_367/2007, 2007.10.10

StGB: Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0


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