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Bereich: StrafRecht
Dokument: 0axou6
Datum: 2010.04.24

Entreissen der Handtasche gegen den Widerstand des Opfers ist Raub und kein Entreissdiebstahl (U)

Wer, nachdem das Entreissen einer Handtasche nicht auf Anhieb gelingt, nicht ablässt, sondern weiterhin an der Handtasche zerrt, setzt sich über den körperlichen Widerstand des Opfers bewusst hinweg und will den Diebstahl mit Gewalt erzwingen, wobei unerheblich ist, ob er die vom Opfer erlittenen Verletzungen gewollt hat. Er erfüllt deshalb den Tabestand des Raubes im Sinne von Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB, da der Tatbestand des Raubes keine Verletzungsabsicht in subjektiver Hinsicht erfordert.

Schweizerisches Bundesgericht, 6S.510/2006, 2007.07.17

StGB: Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0


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