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Bereich: StrafRecht Dokument: 08kgvm Datum: 2010.04.24
Schluss aus Schusswaffenbeschaffung, fehlender Maskierung, fehlenden Fesselungsvorbereitungen auf eventualvorsätzliche Tötung bei Raub ist nicht willkürlich (U)
Es ist nicht willkürlich im Sinne von Art. 9 BV, aus der Beschaffung von Schusswaffen mit Schalldämpfern sowie aus dem Fehlen einer Maskierung und Fesselungsvorbereitungen darauf zu schliessen, dass mehrere einen Raub gemeinsam durchführende Täter den Tod der beraubten Opfer zum mindestens in Kauf genommen und skrupellos gehandelt haben, weshalb nicht nur der Tatbestand des Raubes (§ 140 StG), sondern auch derjenige des Mordes erfüllt ist (Art. 112 StGB).
Schweizerisches Bundesgericht, 6P.19/2007, 2007.05.17
BV: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, SR 101
StGB: Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0