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Bereich: StrafRecht
Dokument: 08cphz
Datum: 2010.04.24

Schwere Gefährdung des Lebens durch absichtliches Rammen eines anderen Fahrzeugs auf der Autobahn (U)

Wer ein ein anderes Auto auf der Autobahn (hier den VW-Golf der Ex-Ehefrau) mit 140km/h ungebremst und noch beschleunigend absichtlich rammt mit der Folge, dass beide Fahrzeuge nach dem Schleudern und Abprallen von den Leitplanken auf der Fahrbahn zu stehen kommen, erfüllt den Tatbestand der Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB), da Kollisionen mit anderen Fahrzeugen und tödliche Verletzungen wahrscheinlich sind.

Schweizerisches Bundesgericht, 6P.31/2007, 2007.05.22

StGB: Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, SR 311.0


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