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Bereich: KindsRecht Dokument: 18tvbd Datum: 2010.04.24
Reduktion des Kinderunterhalts bei unwillentlicher Reduktion des Einkommens und der finanziellen Mittel bei gleichzeitig Verbesserung der finanziellen Mittel des Kinderunterhaltsgläubigers (BGE)
Vermindern sich das Einkommen und die finanziellen Mittel des einen Kinderunterhalt schuldenden Ehegatten seit dem Zeitpunkt der Scheidung ohne seinen Willen erheblich (hier: 50% weniger Einkommen), während sich die finanziellen Mittel des Kinderunterhaltsgläubigers verbessern, so ist eine Reduktion des Kinderunterhalts (hier: um 50%) angezeigt.
Artikel: zgb134, zgb285, zgb286
Schweizerisches Bundesgericht, 5A_434/2007, 2008.05.20
ZGB: Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210