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Bereich: KindsRecht
Dokument: 0fawdj
Datum: 2010.04.24

Voraussetzungen für die Annahme des Widerrufs einer Zustimmung zur Kindesentführung

Die eine Rückführung der Kinder gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. a HEntfUe ausschliessende Zustimmung bzw. Genehmigung kann ausdrücklich oder konkludent (hier: Abmeldung der Kinder vom Ballettuntericht in Deutschlang) erfolgen. Sofern Vergleichsverhandlungen die Scheidung und das Besuchsrecht betreffen und nicht die sofortige Rückführung der Kinder, kann in einem fünfmonatigen Zuwarten nach dem Zeitpunkt der Entführung kein Widerruf der ursprüngliche Zustimmung erblickt werden.

Schweizerisches Bundesgericht, 5A_446/2007, 2007.09.12

HEntfUe: Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (mit Beilage und Verzeichnis), SR 0.211.230.02


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