© Copyright 2009 by Peter Kubli
Bereich: KindsRecht Dokument: 0fawdj Datum: 2010.04.24
Voraussetzungen für die Annahme des Widerrufs einer Zustimmung zur Kindesentführung
Die eine Rückführung der Kinder gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. a HEntfUe ausschliessende Zustimmung bzw. Genehmigung kann ausdrücklich oder konkludent (hier: Abmeldung der Kinder vom Ballettuntericht in Deutschlang) erfolgen. Sofern Vergleichsverhandlungen die Scheidung und das Besuchsrecht betreffen und nicht die sofortige Rückführung der Kinder, kann in einem fünfmonatigen Zuwarten nach dem Zeitpunkt der Entführung kein Widerruf der ursprüngliche Zustimmung erblickt werden.
Schweizerisches Bundesgericht, 5A_446/2007, 2007.09.12