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EnteignungsRecht
(11 Dokumente,2010.06.30, 15:16:08)/infotitl()
Die fett gesetzte Nummer nach der aufsteigenden Ordinalzahl ist die Leitsatz-ID, durch welche das LeitsatzSet eindeutig bestimmt wird.
(Wird fortgesetzt)
11. 39htp5 Zeitpunkt der Vorhersehbarkeit erhöhter Lärmbelastung durch den Flughafen Zürich ist auch bei politischer Ursache der 1.1.1961; Schallschutzmassnahmen des Umweltrechts als Sachentschädigungen anstatt Geldleistungen; Keine Erweiterung des Überflugkorridors durch Wirbelschleppen (BGE) (BG, 1C_284/2009, 2010.06.08, erfasst am: 2010.06.30)
10. 2875lc BV26/BV36: Freie Prüfung der gesetzlichen Grundlage, der Verhältnismässigkeit, des öffentlichen Interesses durch das BG bei formeller Enteignung als schwerer Eigentumseingriff; Direkte Enteignung unter Abbruch von Verkaufsverhandlungen bei inkompatiblen Preisvorstellungen verhältnismässig (BGE) (BG, 1C_39/2009, 2009.05.18, erfasst am: 2009.06.05)
9. 18z8v0 Fluglärmentschädigung nicht geschuldet, wenn ein Wertverlust von Wohnungen durch Vermietung als gewerbliche Räume ausgeglichen werden kann (BGE) (BG, 1E.17/2007, 2008.05.05, erfasst am: 2008.06.20)
8. 187dho Kein schwerer Schaden durch Fluglärmbeeinträchtigung für landwirtschaftlichen Betrieb, da dessen Ertragswert durch die Beeinträchtigung der ruhigen Wohnlage des Bauernhauses nicht beeinträchtigt wird (BGE) (BG, 1E.6/2007, 2008.04.30, erfasst am: 2008.06.05)
7. 185pnb Für die schleichende Entwertung von vom Fluglärm betroffenen Mehrfamilienhäusern sind durch die Schätzungskommission schematische Beurteilungskriterien (Raster) aufzustellen, wobei dem Eigentümer der Nachweis einer tatsächlich höheren Entwertung vorbehalten bleibt (BGE) (BG, 1E.8/2007, 2008.04.28, erfasst am: 2008.06.04)
6. 17hbhw Eine Enteignungsentschädigung ist auch für Grundstücke im Verwaltungsvermögen geschuldet, wenn eine bessere Nutzung am Stichtage rechtlich und tatsächlich möglich war und nicht nur eine vage Aussicht darauf bestand, wobei dazu notwendige Investionen bei der Berechnung der Werteinbusse berücksichtigt werden müssen (BGE) (BG, 1E.22/2007, 2008.04.28, erfasst am: 2008.05.22)
5. 16ptph Keine Enteignungsentschädigung an den Baurechtgeber für Fluglärm bei Grundstücken im Gebiet des Flughafens Zürich mangels Reduktion des Baurechtszinses, unentgeltlichem Heimfall und einem vom Vertragsablauf zurück diskontierten Bodenwert von nur 1/5 bzw. 1/10 des Bodenwerts bei Vertragsablauf (BG, 1E.23/2007, 2008.04.17, erfasst am: 2008.05.07)
4. 16psew Enteignungsentschädigung wegen Fluglärms für unüberbautes Bauland im Gebiet des Flughafens Zürich (BGE) (BG, 1E.7/2007, 2008.04.14, erfasst am: 2008.05.07)
3. 16prc9 Enteignungsentschädigung für Fluglärmimmissionen des Flughafens Zürich für vor dem 1. Januar 1961 erworbene, aber erst danach überbaute Grundstücke (BG, 1E.11/2007, 2008.04.14, erfasst am: 2008.05.07)
2. 13c3ct Zivilrichter für die Beurteilung von Abwehransprüchen gegen den Flughafen Zürich und seinen Betrieb nicht zuständig (BGE) (BG, 5C.144/2006, 2007.12.18, erfasst am: 2008.03.03)
1. 12ypaf Grundsätze für die Berechung der Enteignungsentschädigung für Lärmimissionen durch ab der Piste 16 des Flughafens Kloten abfliegende Flugzeuge (BG, 1E.15/2007, 2008.02.08, erfasst am: 2008.02.27)